Beratung für Sabbaticals, Neuausrichtungen und Work Life Balance
Rechtliche Informationen für das Sabbatical
Wir beraten und begleiten hauptsächlich Menschen, die in einigen Monaten oder spätestens in einem Zeitraum von ein oder zwei Jahren ein Sabbatical antreten möchten, und nicht solche, die noch in der langfristigen Planung und Informationssammlung sind. Entsprechend konkret sind die rechtlichen Informationen hier ausgerichtet. Auf die Auflistung von allgemeinen Informationen haben wir weitestgehend verzichtet.
Wir gehen also davon aus, dass Du schon eine Idee davon hast, wie sich Dein Sabbatical arbeitsrechtlich umsetzen lässt, zum Beispiel, weil es bereits konkrete Arbeitszeitmodelle (Lohnverzicht oder Arbeitszeitkonto) in Deinem Unternehmen gibt.
Zur besseren Orientierung unterscheiden wir im Folgenden zwischen denen, die eine Auszeit als Selbstständige antreten möchten und denen, die dies als Angestellte tun.
Rechtliche Informationen für Angestellte:
Wahrscheinlich ist Dir der Begriff des Arbeitszeitkontos nicht fremd!
Auf einem Arbeitszeitkonto kannst Du Überstunden, nicht genutzte Urlaubstage sowie in Zeit umgerechnete Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Erfolgsprämien einfließen lassen, je nachdem, was mit dem Arbeitgeber geregelt und schriftlich festgehalten wurde. Die angesparte Zeit reicht in der Regel aber bei weitem nicht aus, um ein Sabbatjahr „abzufeiern“.
Eine beliebte Erweiterung oder Alternative ist deshalb, für das Arbeitszeitkonto vor- oder nachzuarbeiten. Es hängt natürlich von Deinem Verhältnis zum Arbeitgeber und Deinem Verhandlungsgeschick ab, welche Vereinbarung Ihr letztendlich trefft.
Beispiel:
Du arbeitest zwei Jahre Vollzeit, erhältst aber nur 80 % Deines Gehalts. Im dritten Jahr machst Du dein Sabbbatjahr und erhältst ebenfalls 80 % Deines Gehalts. Nach dem Sabbatjahr arbeitest Du weitere zwei Jahre Vollzeit und beziehst lediglich 80 % Deines Gehalts. Danach seid Ihr quitt.
Natürlich kannst Du die zwei oben beschriebenen Möglichkeiten auch miteinander kombinieren. Hab also bitte keine Scheu vor kreativen Lösungen.
Während Deiner Auszeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, Du erhältst weiterhin Dein Gehalt und bleibst dementsprechend auch in den Sozialversicherungssystemen versichert, allein die Pflicht zur Arbeitsleistung ruht. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, wie Treue- und Verschwiegenheitspflichten, bleiben weiterhin bestehen.
Good to know: Wenn Du eine einjährige Auszeit nimmst – ob bezahlt oder nicht – besteht auch weiterhin der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch nach §§ 1, 3 BUrlG von 24 Werktagen. Das heißt, die freie Zeit kommt noch einmal hinzu.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist nämlich keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.
Generell ist es wichtig, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten. Enthalten sollte sie den Beginn und die Dauer der Auszeit, die konkrete Zeitansparphase und die konkreten Gehaltszahlungen, außerdem die ausgeschlossene Kündigung während der Auszeit, den Umgang mit Krankheiten während des Sabbaticals sowie die Rückkehr an den Arbeitsplatz, oder aber was passiert, wenn der Arbeitnehmer nicht zurückkehrt – Stichwort Abfindung.
Es gibt auch die Möglichkeit, für ein Sabbatical unbezahlten Urlaub zu nehmen. Dann muss der Mitarbeiter sich freiwillig krankenversichern und kann sich von der Rentenversicherung sowie den anderen Sozialabgaben befristet freistellen lassen.
Rede in diesem Fall unbedingt rechtzeitig mit Deiner Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung. Ohne Versicherungsschutz verliert man sonst die Anwartschaft auf eine Rente bei Erwerbsminderung.
Rechtliche Informationen für Selbstständige:
Als Selbstständige/-r hast Du es natürlich einerseits einfacher, weil Du nur mit Dir selbst verhandeln musst. Andererseits benötigst Du natürlich schon ein finanzielles Polster und
musst auch sehen, wie es nach Deiner Rückkehr weitergeht.
Im Verhältnis dazu hat es jemand der zwischen zwei Beschäftigungen sein Sabbatical macht, etwas leichter. Für Beide gilt aber das Gleiche:
Im Falle einer Selbstständigkeit, eines unbezahlten Urlaubs (länger als 1 Monat) oder einer Kündigung musst Du Dich freiwillig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern. Wenn man sich jedoch während seines Sabbaticals im Ausland aufhält, hat man eventuell gar keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung. Ausnahmen sind hierfür die Länder der EU und Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Reist Du außerhalb dieser Länder, ist es sinnvoll, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Besprich die Details am besten zuerst mit Deiner Versicherung! Da es sehr viele Angebote gibt, solltest Du unbedingt verschiedene Anbieter und deren Leistungen/Beitragssätze vergleichen. Achte hier auf die Details. Die Auslandskrankenversicherung sollte insbesondere Behandlungskosten und Operationen erstatten sowie einen möglichen Krankenrücktransport organisieren.
Die Auslandskrankenversicherung hat zudem den Vorteil, dass sie deutlich günstiger als die normale Krankenversicherung ist. Für Deine normale Krankenversicherung kann es sinnvoll sein, im Zeitraum Deiner Abwesenheit eine sogenannte Anwartschaft abzuschließen. Diese garantiert Dir, dass Du Dich nach Deiner Rückkehr wieder zu den gleichen Konditionen/Beiträgen wie vorher versichern kannst.
Schön, dass es dich gibt!
Deine Lebenszeit ist kurz – gehe nicht verschwenderisch damit um!
Gönne Dir eine Begleitung bei den wichtigsten Lebensfragen und bei der Klärung von Stolperfallen.
Sabbatical-Modelle im Vormarsch…
Konzerne wie Siemens, VW, BMW, SAP, EON, Unilever, Otto Versand oder die Deutsche Bank sind Vorreiter für Sabbatical-Modelle. Im öffentlichen Dienst ist die vorübergehende Freistellung sogar gesetzlich geregelt.
Der Anteil der Auszeit-Programme in der deutschen Unternehmerlandschaft liegt bereits deutlich über 5 Prozent.